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Mitgliedschaft

Wir sind überzeugt, dass man gemeinsam stärker ist und mehr erreichen kann. Das gilt auch für die Energiewende. Denn dieses gesellschaftlich wichtige Projekt sollte zu großen Teilen in Bürgerhand sein. Bei der EnerGeno kannst du dich ab 100 € direkt an der Energiewende in Bürgerhand beteiligen. Maximal ist momentan eine Zeichnung von 350 Anteilen (35.000 €) möglich. Wir nehmen dieses Kapital und setzen mit unserem hauptamtlichen Team Solar-, Wind- und Effizienzprojekte um. Einmal jährlich wird auf der Generalversammlung die Dividende beschlossen und dadurch die Gewinne wieder an die Mitglieder ausgeschüttet. Eine Mitgliedschaft bei der EnerGeno ist also gut für den Klimaschutz, die Region und auch den Geldbeutel.

Wir laden dich deshalb ein: Mach mit in unserer starken Gemeinschaft. Werde Mitglied und werde Teil der EnerGeno.

Digitaler Beitritt

Werde jetzt Teil der EnerGeno - ganz einfach und digital! Mit unserem schnellen und unkomplizierten Online-Beitritt kannst du bequem von zu Hause, die Mitgliedschaft bei der EnerGeno beantragen.

So funktioniert's:

  1. Füllen das digitale Beitrittsformular aus.

  2. Überprüfen die Angaben und senden das Beitrittsformular ab.

  3. Warte auf die Bestätigungsmail. Alle weiteren Informationen, einschließlich der Überweisungsvorlage, erhältst du per E-Mail.

Wir freuen uns auf euere Mitgliedschaft!

140 Solaranlagen

haben wir gebaut und produzieren insgesamt Solar-Strom für 27.600 Menschen

42.000 kWp

installierte Leistung, damit vermeiden wir jährlich über 13.000 t CO²

2.300 Mitglieder

sind bereits Teil der Erfolgsgeschichte der EnerGeno eG

29 Mio. €

Eigenkapital haben unsere Mitglieder investiert

Wenn mich die Arbeit der EnerGeno überzeugt, kann ich jederzeit Mitglied der EnerGeno und damit Teil der Erfolgsgeschichte der EnerGeno werden. Dafür muss ich nur einen Mitgliedsantrag stellen und die Anzahl der Genossenschaftsanteile mitteilen, die ich zeichnen möchte.

So kannst du Mitglied werden!

Ein Genossenschaftsanteil sind 100 €. Das stellt also die kleinste Einheit dar. Bis zu 350 Anteilen, also 35.000 € ist ein Beitritt jederzeit möglich. Wir informieren dann unsere Mitglieder über sogenannte Zeichnungsrunden, während denen wir größere Summen für anstehende Projekte einsammeln.

Grundsätzlich kann man sich durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen an der Genossenschaft beteiligen. Über Genossenschaftsanteile erhalten Sie eine direkte Beteiligung am Unternehmen. Dies ist mit mindestens einem Anteil im Wert von 100 Euro bis zu 350 Anteilen (35.000 Euro) beim Beitritt möglich.

Hier gehts's zu den Beitrittsmöglichkeiten

Auf die Genossenschaftsanteile werden je nach Beschluss der Generalversammlung jährlich eine Dividende ausgeschüttet, deren Höhe sich nach dem Erfolg des Unternehmens richtet.

Als Mitglied der Genossenschaft profitieren Sie von vielen Vorteilen:

Sie unterstützen aktiv die Energiewende. Außerdem haben Sie innerhalb der Generalversammlung ein Mitspracherecht in der Genossenschaft. Sie haben Zugang zu weiteren Investitionsmöglichkeiten in regionalen Energiewende-Projekte sowie Anspruch auf eine Dividende, wenn die Generalversammlung eine entsprechende Ausschüttung beschließt.

Jedes Mitglied kann seine Anteile zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von 2 Jahren schriftlich kündigen.

Soweit ein Mitglied mit mehreren Geschäftsanteilen beteiligt ist, ohne hierzu durch die Satzung oder eine Vereinbarung mit der Genossenschaft verpflivhtet zu sein, kann es schriftlich einen oder mehrere Geschäftsanteile seiner weiteren Geschäftsanteile zum Schluss eines Geschäftsanteile unter Einhaltung einer Frist von 2 Jahren schriftlich kündigen.

Eine Altersbeschränkung gibt es nicht. Bei Minderjährigen ist jedoch die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, in der Regel ein Elternteil, nötig.

Nein, es gilt: Ein Mitglied eine Stimme. Das sorgt auch dafür, das Investoren, die über ein höheres Kapital verfügen, am Ende nicht mehr Mitspracherecht in der Genossenschaft haben als andere.

Die Mitgliedschaft kann stets zum Ende des Geschäftsjahres gekündigt werden. Zunächst gilt dabei eine Kündigungsfrist von zwei Jahren, danach werden die Anteile ausbezahlt.

Für weitere Genossenschaftsanteile zu einer bestehenden Mitgliedschaft muss ein neuer Antrag (erneute Zeichnung) über die zusätzlichen Genossenschaftsanteile gestellt werden.

Für Mitglieder, die gerne weitere Anteile zeichnen möchten gibt es hier das passende Formular.

Ja. Ein Mitglied kann jederzeit, auch im Laufe des Geschäftsjahres, sein Geschäftsguthaben durch einen schriftlichen Vertrag einem anderen übertragen und hierdurch aus der Genossenschaft ohne Auseinandersetzung ausscheiden sofern der Erwerber an seiner Stelle Mitglied wird.

Auch kann ein Mitglied nur einen Teil seiner Anteile übertragen, ohne aus der Genossenschaft auszuscheiden. Auf diese Weise kann das Mitglied die Anzahl seiner Geschäftsanteile verringern.

Im ersten Jahr nach der Zeichnung deines Anteils wird noch keine Dividende ausgeschüttet. Dadurch hat die EnerGeno 1 Jahr Zeit, das Geld sinnvoll für die Energiewende zu investieren. Anschließend wird die von der Generalversammlung beschlossene Dividende jährlich an alle Mitglieder ausgezahlt.

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