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Zeichnungsrunde April 2025

Im April öffnen wir das Zeitfenster für weitere Zeichnungen bzw. Neuzeichnungen von rund 1,0 Mio. € bzw. 10.000 neuen Geschäftsanteilen. Wir bleiben beim Verfahren, das sich in den letzten Runden bewährt hat. Mit diesem zweistufigen Verfahren möchten wir erneut vor allem die Mitglieder bedenken, die bisher noch mit wenigen Genossenschaftsanteilen an der EnerGeno beteiligt sind. Das Formular für eine Aufstockung der Anteile bei bestehenden Mitgliedern findet ihr hier und den seit neustem möglichen digitalen Beitritt für Neumitglieder hier

Es gibt folgende drei Regeln für die Zeichnungsrunde:

  • Die Aufstockung (=Summe der bisherigen und der neugezeichneten Anteile) auf bis zu maximal 35.000 € bzw. 350 Geschäftsanteilen ist ohne Einschränkungen möglich. D.h. ein Mitglied, das bisher 200 Geschäftsanteile besitzt, kann ohne Einschränkung bis zu 150 weitere Geschäftsanteile zeichnen.
  • Die Aufstockung (=Summe der bisherigen und der neugezeichneten Anteile) auf bis zu maximal 100.000 € bzw. 1.000 Geschäftsanteilen wird akzeptiert bis das gewünschte Gesamtzeichnungsvolumen von 1,0 Mio. € erreicht ist. Wenn dies der Fall sein sollte, behalten wir uns vor, die Aufstockung jenseits der 35.000 € (siehe 1) nur anteilig zuzulassen. Dies wird den betroffenen Personen dann persönlich mitgeteilt. D.h. ein Mitglied, das bisher 200 Geschäftsanteile besitzt, kann ohne Einschränkung bis zu 150 weitere Geschäftsanteile zeichnen. Falls es aber 600 weitere Geschäftsanteile zeichnen möchte, behalten wir uns bei einer deutlichen Überzeichnung des Gesamtbetrags vor, diese nur anteilig zuzulassen.
  • Die Aufstockung (=Summe der bisherigen und der neugezeichneten Anteile) auf mehr als 100.000 € bzw. 1.000 Geschäftsanteilen ist in dieser Zeichnungsrunde nicht möglich.


Mitgliedschaft

Wir sind überzeugt, dass man gemeinsam stärker ist und mehr erreichen kann. Das gilt auch für die Energiewende. Denn dieses gesellschaftlich wichtige Projekt sollte  zu großen Teilen in Bürgerhand sein. Bei der EnerGeno kannst du dich ab 100 € direkt an der Energiewende in Bürgerhand beteiligen. Wir nehmen dieses Kapital und setzen mit unserem hauptamtlichen Team Solar-, Wind- und Effizienzprojekte um. Einmal jährlich wird auf der Generalversammlung die Dividende beschlossen und dadurch die Gewinne wieder an die Mitglieder ausgeschüttet. Eine Mitgliedschaft bei der EnerGeno ist also gut für den Klimaschutz, die Region und auch den Geldbeutel.

Wir laden dich deshalb ein: Mach mit in unserer starken Gemeinschaft. Werde Mitglied und werde Teil der EnerGeno.

Digitaler Beitritt

Werde jetzt Teil der EnerGeno - ganz einfach und digital! Mit unserem schnellen und unkomplizierten Online-Beitritt kannst du bequem von zu Hause, die Mitgliedschaft bei der EnerGeno beantragen.

So funktioniert's:

  1. Füllen das digitale Beitrittsformular aus.

  2. Überprüfen die Angaben und senden das Beitrittsformular ab.

  3. Warte auf die Bestätigungsmail. Alle weiteren Informationen, einschließlich der Überweisungsvorlage, erhältst du per E-Mail.

Wir freuen uns auf euere Mitgliedschaft!

130 Solaranlagen

haben wir gebaut und produzieren insgesamt Solar-Strom für 25.000 Menschen

40.000 kWp

installierte Leistung, damit vermeiden wir jährlich über 11.700 t CO2

2.200 Energie-Bürger

machen bereits mit als Genossenschaftsmitglied

28 Mio. €

Eigenkapital haben unsere Mitglieder investiert

Wie kann ich Genossenschaftsmitglied werden?

Wenn mich die Arbeit der EnerGeno überzeugt, kann ich jederzeit Mitglied der EnerGeno und damit Teil der Erfolgsgeschichte der EnerGeno werden. Dafür muss ich nur einen Mitgliedsantrag stellen und die Anzahl der Genossenschaftsanteile mitteilen, die ich zeichnen möchte. 

So kannst du Mitglied werden!

Ein Genossenschaftsanteil sind 100 €. Das stellt also die kleinste Einheit dar. Bis zu 10 Anteilen, also 1.000 € ist ein Beitritt jederzeit möglich. Wir informieren dann unsere Mitglieder über sogenannte Zeichnungsrunden, während denen wir größere Summen für anstehende Projekte einsammeln.


Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann man sich durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen  an der Genossenschaft beteiligen. Über Genossenschaftsanteile erhalten Sie eine direkte Beteiligung am Unternehmen. Dies ist mit mindestens einem Anteil im Wert von 100 Euro bis zu 10 Anteilen (1.000 Euro)  beim Beitritt möglich.

Hier gehts's zu den Beitrittsmöglichkeiten

Auf die Genossenschaftsanteile werden je nach Beschluss der Generalversammlung jährlich eine Dividende ausgeschüttet, deren Höhe sich nach dem Erfolg des Unternehmens richtet.

Welche Vorteile habe ich als Mitglied der Genossenschaft?

Als Mitglied der Genossenschaft profitieren Sie von vielen Vorteilen:

Sie unterstützen aktiv die Energiewende. Außerdem haben Sie innerhalb der Generalversammlung ein Mitspracherecht in der Genossenschaft. Sie haben  Zugang zu weiteren Investitionsmöglichkeiten in regionalen  Energiewende-Projekte sowie Anspruch auf eine Dividende, wenn die  Generalversammlung eine entsprechende Ausschüttung beschließt.

Wie kann ich meine Genossenschaftsanteile kündigen?

Jedes Mitglied kann seine Anteile zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von 2 Jahren schriftlich kündigen.

Soweit ein Mitglied mit mehreren Geschäftsanteilen beteiligt ist, ohne hierzu durch die Satzung oder eine Vereinbarung mit der Genossenschaft verpflivhtet zu sein, kann es schriftlich einen oder mehrere Geschäftsanteile seiner weiteren Geschäftsanteile zum Schluss eines Geschäftsanteile unter Einhaltung einer Frist von 2 Jahren schriftlich kündigen.

Können Minderjährige Mitglied werden?

Eine Altersbeschränkung gibt es nicht. Bei Minderjährigen ist jedoch die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, in der Regel ein Elternteil, nötig.

Bekomme ich ab einer bestimmten Anzahl von Anteilen auch mehr Stimmrecht?

Nein, es gilt: Ein Mitglied eine Stimme. Das sorgt auch dafür, das Investoren, die über ein höheres Kapital verfügen, am Ende nicht mehr Mitspracherecht in der Genossenschaft haben als andere. 

Wie kann ich meine Mitgliedschaft in der Genossenschaft kündigen?

Die Mitgliedschaft kann stets zum Ende des Geschäftsjahres gekündigt werden. Zunächst gilt dabei eine Kündigungsfrist von zwei Jahren, danach werden die Anteile ausbezahlt.

Was passiert im Todesfall mit meinen Anteilen?
Ich bin schon Mitglied und möchte weitere Genossenschaftsanteile zeichnen - wie geht das?

Für weitere Genossenschaftsanteile zu einer bestehenden Mitgliedschaft muss ein neuer Antrag (erneute Zeichnung) über die zusätzlichen Genossenschaftsanteile gestellt werden.

Für Mitglieder, die gerne weitere Anteile zeichnen möchten gibt es hier das passende Formular.

Kann ich meine Genossenschaftsanteile auf jemand anderen übertragen?

Ja. Ein Mitglied kann jederzeit, auch im Laufe des Geschäftsjahres, sein Geschäftsguthaben durch einen schriftlichen Vertrag einem anderen übertragen und hierdurch aus der Genossenschaft ohne Auseinandersetzung ausscheiden sofern der Erwerber an seiner Stelle Mitglied wird.

Auch kann ein Mitglied nur einen Teil seiner Anteile übertragen, ohne aus der Genossenschaft auszuscheiden. Auf diese Weise kann das Mitglied die Anzahl seiner Geschäftsanteile verringern.

Ab wann wird eine Dividende ausgeschüttet?

Im ersten Jahr nach der Zeichnung deines Anteils wird noch keine Dividende ausgeschüttet. Dadurch hat die EnerGeno 1 Jahr Zeit, das Geld sinnvoll für die Energiewende zu investieren. Anschließend wird die von der Generalversammlung beschlossene Dividende jährlich an alle Mitglieder ausgezahlt.

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